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Aus einer Trennung von Eheleuten folgt häufig die Unterhaltspflicht

Bei Scheidungen geht es eher selten friedlich und entspannt zu. Bevor es überhaupt zur endgültigen Trennung gekommen ist, taucht schon die Frage nach dem Unterhalt auf. Dies zumindest, wenn einer der Eheleute über kein eigenes Einkommen verfügt und somit der Ehegattenunterhalt auf der Tagesordnung steht. Sind bei der Klärung wegen dem Unterhalt Kinder aus der Ehe hervorgegangen, so kann sich der Konflikt noch um einiges verschärfen, d.h. um die Festlegung von Kindesunterhalt, denn für einen der beiden Ehegatten bedeutet das doch letztlich eine doppelte Unterhaltszahlung. Diese kann sich auf einen Betrag belaufen, der für den Unterhaltspflichtigen zu einer recht hohen finanziellen Belastung werden kann. Kein Wunder also, dass es bei einer Ehescheidung nicht ohne Streitereien bleibt, die für beiden Seiten zu einem erheblichen Stress führen können. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass die vor einer Scheidung stehenden Eheleute nicht auf dem Laufenden sind, was die geltende Unterhaltspflicht anbelangt. Denn es kommt weniger darauf an, was man hier selbst als moralisch angebracht erachtet in Bezug auf wer wie viel Unterhalt zahlen sollte, sondern auf die Regelungen, die das Scheidungsrecht auch tatsächlich vorsieht. Andererseits gibt es aber auch völlig legale Möglichkeiten, wie sich ein nachehelicher Unterhalt oder die sonstigen Scheidungskosten entweder ganz umgehen oder zumindest erheblich reduzieren lassen. Carola Schmitz carola_schmitz@freenet.de

geschrieben von caro-bloggt am 05.04.2009 - 23:31:00 - letzte Bearbeitung am 05.04.2009 - 23:31:00
Tag: kindesunterhalt  

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